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Genetischer Fingerabdruck

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Beitrag von iGENEA am 16.04.2009 12:04:39

Wow, Barbarossa! Ich könnte Sie gleich als Assistent einstellen :-)

Genau, die Daten kommen nur in der Datenbnak von FTDNA, solange das Freigabeformular unterschrieben wird. Sie können später Ihre Daten manuell zu Mitosearch.org oder zu Ysearchorg leiten, aber das müssen Sie stes einwilligen.

Inma Pazos
iGENEA
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www.igenea.com

Beitrag von Barbarossa am 16.04.2009 07:04:03

"In wie vielen Datenbanken taucht meine DNA auf und in welchen?"

Erstmal nur in der von www.FamilytreeDNA.com
Und auch da nur, wenn Du das auf diesem Zettel so gewollt hast. (2/3 aller Leute erlauben ihre namentliche Nennung in der Datenbank. Immerhin wollen die ja Verwandte finden. Und das geht ja nicht, wenn sich alle verstecken. ;-D )

Wie gesagt, es reicht nicht aus für eine eindeutige Identifizierung einer bestimmten Person und es ist auch kein Teil der DNA, der irgendeine Funktion besitzt.

Es kann also Deine Krankenkasse oder Dein Arbeitgeber nicht daran erkennen, ob Du für irgendeine Krankheit anfällig bist (was ohnehin nur sehr bedingt funktioniert) und Dich deswegen ablehnen oder sowas.... ;-) .

Wenn Du dann erstmal Deine Daten hast, kannst Du sie noch in andere Datenbanken Deiner Wahl hochladen.

Beitrag von Jens am 16.04.2009 05:04:39

Vielen Dank für die netten Antworten!

Ich habe noch eine Frage: In wie vielen Datenbanken taucht meine DNA auf und in welchen?

Beitrag von iGENEA am 14.04.2009 16:04:08

Also:

1. Die Profilen, die hier utnersucht werden, enthalten keine Informationen über Krankheiten oder sonstige Erbanlagen.

2. Die Profilen sind viel zu klein, um eine Person zu identifizieren. Nicht nur alle Ihre Verwandten der gleichen Linie haben das exakteste Profil, sondern bei 12 kommen Hunderttausende in Frage z.B.

3. Es sind keine Individualprofile. Für die Autenthifizierung sind andere Teile der DNA notwendig. es wäre teuere anhand der usnerer DNA solche Profile zu erstellen, also selber die Tests zu machen

4. Als Schweizer Unternehmen sind wir am Schweizer Datenschutz gebunden. Dieser verbietet nicht nur jegliche Weiterleitung von Daten, sondern die DNA ist noch an viel strengeren Regeln gebunden.

5. Die DNA wird nur durch die Labornummer gekennzeichnet

6. Persänliche Daten in Verbindung mit der DNA müssen nach 3 Monaten gelöscht werden.

Inma Pazos
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Beitrag von haploH am 13.04.2009 13:04:55

Ich glaube, bei diesen Tests werden nur CODIS gemacht.
So in etwa wie bei FTDNA: "Austosomal Markers Panel 1"

Beitrag von Barbarossa am 13.04.2009 13:04:32

Andersrum wärs allerdings cool. ;-)

Wenn man bedenkt, das die gelegentlich 6000 Leute zum Speicheltest bestellen. Das ist etwa soviel wie FamilyTreeDNA insgesamt, an Deutschen Profilen in der Datenbank hat.

Beitrag von Barbarossa am 13.04.2009 06:04:16

Ich denke mal....

1. Wäre das nicht legal. (Wenn das BKA einen Massengentest macht, muss man auch EINWILLIGEN.
Ist aber so, das wenn man nicht einwilligt, wird man genauer unter die Lupe genommen, weil... das ist schon mal verdächtig. ;-)

2. Das, was an Deiner DNA für Herkunftsanalyse untersucht wird, reicht nicht, um Dich eindeutig zu identifizieren.
Sie könnten bestimmt heimlich zusätzliche Untersuchungen machen, aber das wäre mit Mehrkosten verbunden. ^^

Beitrag von Jens am 13.04.2009 02:04:03

Sehr geehrte Frau Pazos

Werden die Ergebnisse des Gentests mit dem Bundeskriminalamt BKA abgelichen, auch wenn es nur eine Herkunftsanalyse ist?
Ich weiß jetzt nicht, ob ich diese Frage hier stellen darf, ich habe nichts verbrochen.

Grüße

Deine Herkunftsanalyse
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